Geschichte von Brandenbaum

1316 

Gründung

Brandenbaum entsteht aus der allmählichen Zusammenlegung von zwölf, bereits 1262 in den Kämmereiregistern erwähnten Einzelhöfen. Der Name ist erst für 1416 belegt (davor Nyendorpe); er weist auf einen schon früher vorhandenen Grenzübergang über den Landgraben hin. Bis 1806 stand hier ein Schlagbaum. 1511 bestimmt ein Vergleich mit dem Bischof Johann von Ratzeburg die Grenzen des lübeckischen Gebietes gegen Mecklenburg näher. Das Gut liegt – leicht erhöht – in der Nähe der Wakenitz. Kurz vor 1256 von der Stadt angelegt und in Hufen verpachtet, werden diese 1316 freies Eigentum der Inhaber, bevor die Bauern nach und nach ausgekauft werden. 1338 ist die Gutsbildung abgeschlossen. Der Hof bleibt in der Folge in Privatbesitz. Ende des 14. Jahrhunderts gibt der Eigentümer das Gut in Zeitpacht. Kirchlich gehört es bis 1945 zu Herrnburg.

Zur französischen Mairie Schlutup

gehören neben Schlutup auch Wesloe, Lauerhof, Gothmund, Israelsdorf, Marli, Hohenwarte, Kaninchenberg und Brandenbaum. 

1811 bis 1813
1848 

St. Gertrud

1848 erhalten die Bewohner vor den Toren erstmals das Wahlrecht zur Bürgerschaft, ein Jahr später taucht in einer amtlichen Verlautbarung der Begriff Vorstadt offiziell auf. Sie erhalten ihre Namen – neben St. Gertrud sind es St. Jürgen und St. Lorenz – und eine Verordnung vom 23. März 1861 bestimmt: „Zur Vorstadt St. Gertrud gehören alle Grundstücke vor dem Burgthore, welche umschlossen werden vom Burgthorzingel ab durch die Trave, die Israelsdorfer Feldmark, das Lauerholz, die Feldmarken von Wesloe, Brandenbaum und Hohewarte und durch die Wakenitz bis zum Burgthorzingel; so wie ausserdem die Grundstücke der Treidelhütte , der Glashütte, des Kaninchenberges, des zweiten Fischerbudens und der Spieringhorst.“  

Landgemeinde Schlutup

Nach der am 14. Oktober bekannt gemachten Landgemeindeordnung für den Lübeckischen Freistaat zählen Alt-Lauerhof mit der Forstwärterei, Wesloe mit der Forstwärterei, Hohewarte und Brandenbaum zur Landgemeinde Schlutup. Diese wird 1906 geteilt, und die genannten Wohnplätze bilden jetzt die neu entstandene Landgemeinde Wesloe.

1868
1920

Siedlungsbau

Seit 1920 entwickelt sich in der Vorstadt eine rege Bautätigkeit, entstehen die Siedlungen in Karlshof und an der Brandenbaumer Landstrasse (zwischen Soldatenweg und Dreifelderweg). Die durch den Krieg entstandene Wohnungsnot beschleunigt die Vorhaben.

Straßenbahn vs. Omnibus

Am 26. Februar werden die Straßenbahnlinien 1 und 2 (Roeckstraße – Ratzeburger Allee, Ehrenfriedhof – Kronsforder Allee) durch Buslinien ersetzt. Die Linie 1 wird am 22. Juni bis nach Brandenbaum verlängert. Seit dem 6. Oktober wird auch der Verkehr auf der Linie 3 (Bahnhof – Marli) durch Omnibusse versehen und zwar auf verlängerter Strecke bis nach Brandenbaum. Infolge der Bedienung durch nur zwei Linien erhält diese Siedlung eine Fünf-Minuten-Wagenfolge.

1935 
1936

Rehderbrücke

Die Übergabe der Rehderbrücke (damals: Horst-Wessel-Brücke) am 8. Juli verbessert die Verkehrsanbindung von Marli, Brandenbaum und Eichholz an die Innenstadt.

Sozialer Wohnungsbau

In Marli/Brandenbaum schaffen seit 1950 großzügige Planungen und Gestaltungen auf dem Weg des sozialen Wohnungsbaus Wohnungen für Tausende von Bürgern. Bis 1955 wird in 3 Abschnitten der Kaufhof, das neue Eingangstor zum Ortsteil Brandenbaum im Dreieck zwischen der Schlutuper Strasse und der Brandenbaumer Landstraße gebaut. Er umfasst 118 Wohnungen und 21 Läden.

1950 
1957

St. Philippus

Als Tochterkirche von St. Thomas wird St. Philippus am 24. März in der Schlutuper Straße eingeweiht. Die Kirche soll die Bevölkerung Brandenbaums seelsorgerlich betreuen. Sie entsteht als roter Backsteinbau; statt eines Turms erhält sie einen Dachreiter mit Kugel und Blitz.

Reiterstaffel

bildet die berittene Polizei in Lübeck Schleswig-Holsteins einzige noch vorhandene Reiterstaffel, deren Revier vornehmlich die Gegend um Marli, Brandenbaum und das Lauerholz umfasst.

Seit 1957
1960

Altersheim

In Brandenbaum wird am 22. März das städtische Altersheim Dreifelderweg eingeweiht. 1978 wird das Heim durch einen Anbau mit 38 Altenwohnungen erweitert.

Tempo 30

In der Siedlung Brandenbaum wird am 15. August versuchsweise eine Zone mit der Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge von 30 km/h eingerichtet.

1985

Quelle: Archiv der Hansestadt Lübeck

(St. Gertrud, Chronik eines vorstädtischen Wohn- und Erholungsgebiet. Uwe Müller)